Bereits zu Schulzeiten wurden schriftliche Mahnungen verteilt, beispielsweise, wenn Sie die Schule geschwänzt haben. Auch im Erwachsenenleben gibt es Abmahnungen, jedoch haben diese eine komplett andere Bedeutung und können daher auch andere Konsequenzen nach sich ziehen. Flattert bei Ihnen eine Abmahnung ins Haus, müssen Sie wissen, was jetzt unternommen werden muss. Wir helfen Ihnen dabei. Eine Abmahnung kann viele unterschiedliche Formen annehmen und wir in der Regel vom Arbeitnehmer verteilt, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag oder andere Pflichten verletzt haben. Wie die Abmahnung ausfällt, hängt ganz von Ihrem Chef ab. Immerhin gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form, wie die Abmahnung aussehen muss. Beispielsweise ist es auch möglich, dass die Mahnung rein mündlich erfolgt. Normal sind aber schriftliche Abmahnungen. Eine Abmahnung erkennen Sie dabei an drei Punkten: Wofür Sie abgemahnt werden können, fällt sehr unterschiedlich aus und hängt ganz von Ihrem Vertrag ab. Schon Unpünktlichkeit kann zu einer Mahnung führen, aber auch Diebstahl, alkoholisiert am Arbeitsplatz oder Beleidigung von Kollegen. Nun ist aber die große Frage, welche Folgen eine Abmahnung hat. Zwangsweise kommt es nicht zu reduzierten Einkommen, Zahlung einer Strafe oder auch einer Einschränkung des Urlaubsanspruchs. Dennoch bedeutet das nicht, dass eine Mahnung keine Folgen hat. Vergleichbar ist eine Abmahnung mit der Gelben Karte im Fußball, also einer Art Verwarnung. Lassen Sie sich jetzt aber wieder etwas zu Schulden kommen, könnte im schlimmsten Fall die Kündigung drohen. Daher wird eine Abmahnung auch als „Vorstufe zur Kündigung“ bezeichnet. Darüber hinaus befindet sich die Abmahnung nun in der Personalakte, was sich negativ auf Ihre Karriere auswirken kann.
So reagieren Sie richtig Sie müssen eine Abmahnung nicht einfach wortlos hinnehmen, sondern Sie können immer eine schriftliche Gegendarstellung einreichen. Dadurch zeigen Sie Ihre Perspektive. Außerdem ist es möglich, dass Sie ein Schriftstück verfassen, indem Sie Ihren Arbeitgeber dazu auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Tut er das nicht, könnten Sie sich auch einen Anwalt nehmen und diesen Schritt in Form einer Klage durchsetzen. Etwas schwieriger wird es, wenn Sie sich sicher sind, dass ein Irrtum vorliegt und Sie ungerecht behandelt wurden. Nun können Sie sich entweder beim Betriebsrat oder dem Arbeitgeber beschweren oder Sie reagieren überhaupt nicht. Warum Letzteres? So haben Sie ein Ass im Ärmel, wenn jemand Sie später kündigen will. |