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Haus und Garten

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten gesunken

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten ist nach Jahren auf 1,25 Prozent gesunken (Nau News). Mieter haben jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf eine sofortige Senkung Ihrer Miete.Das Bundesamt für Wohnungswesen teilte am Montagmorgen mit, dass sich der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten auf 1,25 Prozent sinkt und Mieter nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine sofortige Senkung Ihrer Mieten haben.

Wie Mietzinssenkung beantragen

Je nach Vermieter, wird die Senkung ganz automatisch eingestellt. In vielen Fällen muss der Mieter aber selbst erst aktiv werden und eine Mietzinssenkung beantragen. Aber Achtung: Ein Vermieter kann jederzeit auch gestiegene Betriebs- und Unterhaltskosten der Liegenschaft geltend machen und diese mit den gesunkenen Hypothekarkosten verrechnen.