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Wer muss eine MPU machen?

 

Wer eine MPU machen muss, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an. Nur diese kann eine MPU anordnen und tut dies immer dann, wenn an der Eignung zum Fahren Zweifel bestehen. Häufigster Grund sind gravierende Auffälligkeiten im Straßenverkehr in Zusammenhang mit Alkohol und Drogen. In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind die die Anlässe für eine Überprüfung der Fahreignung detailliert beschrieben.

Eine Reihe von Gründen führt dazu, dass Verkehrsteilnehmer zur MPU herangezogen werden:

Alkohol als Grund für eine MPU

Wer mit 1,1 Promille Alkoholgehalt in Deutschland erwischt wird, muss spätestens dann mit dem Führerscheinentzug rechnen. Ab 1,6 Promille wird regelmäßig eine MPU angeordnet. Die Führerscheinstellen können dies aber auch schon bei niedrigeren Werten anordnen, z.B., wenn der Verdacht besteht, dass der Führerscheininhaber ein Alkoholproblem hat. Auch bei wiederholten Alkoholfahrten mit geringeren Promillewerten greifen Fahrerlaubnisbehörden häufig zum Mittel der MPU-Anordnung, berichtet MPU Frankfurt.

Mit Drogen am Steuer – MPU fällig

Der zweithäufigste Grund für die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen, – im Polizeigebrauch als Betäubungsmittel (BTM) bezeichnet. Wer unter Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Den Führerschein erlangen die Betroffenen dann erst nach einer bestandenen MPU zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann einen als Drogenkonsumenten auch dann treffen, wenn man gar nicht am Steuer, sondern nur als Beifahrer oder Fußgänger mit Drogen aufgefallen ist. Die Behörden unterstellen dabei, dass ein Drogenkonsument unter dem Einfluss von Drogen auch am Straßenverkehr teilnehmen könnte, weil im Rausch nicht mehr sauber differenziert werden könne, was man besser tun oder lassen sollte.

Bei einmaligem Canabis-Konsum wird man im Regelfall nicht mit einer MPU rechnen müssen, – aber ein Recht auf Nicht-Anordnung einer MPU hat man auch in dem Fall nicht. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde dies für angemessen hält, kann sie auch bei einmaligem „erwischt werden“ mit Canabis am Steuer eine MPU anordnen. Bei gewohnheitsmäßigem Canabiskonsum ist dies ohnehin üblich.

Zu viele Punkte in Flensburg führen zur MPU

Bereits sei Mai 2014 ist geregelt, dass man beim Vekehrszentralregister nicht mehr als 7 Punkte haben sollte. Bei 8 Punkten muss man den Führerschein abgeben. Die Wiedererlangung des Führerscheins wird hier häufig an eine MPU gebunden.

Krankheiten / Beeinträchtigungen können zur MPU führen

Auch Krankheiten oder Beeinträchtigungen können zur Anordnung einer MPU führen, z.B.:

  • Gehörlosigkeit oder ausgeprägte Schwerhörigkeit

  • Diabetes (nicht jede Form)

  • Herz- und Gefäßkrankheiten, z.B. sehr hoher Blutdruck mit Bewusstseinsstörungen)

  • Epilepsie

  • Gleichgewichtsstörungen

  • Fehlen von Gliedmaßen

Das bedeutet nicht, dass Menschen mit den obigen Eigenschaften nicht Autofahren dürfen, aber die Fahrerlaubnisbehörde ordnet hier gelegentlich die Überprüfung an, ob die Beeinträchtigung trotzdem das Führen eines Fahrzeugs erlaubt.

Wenn die geistige Eignung fehlt

Eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht sicher ist, ob die geistige Eignung vorhanden ist, z.B. bei:

  • Verdacht auf mangelnde emotionale Stabilität

  • Verdacht auf erhöhte Aggressionen

  • Verdacht auf mangelnde Reaktionsfähigkeit

  • Verdacht mangelnder Selbstkontrolle

Anlass können für die Fahrerlaubnisbehörden z.B. Hinweise aus Straftaten sein.